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Cb Funk


 


Ö
ffentlicher, kostenfrei nutzbarer Sprech- und Datenfunk, dem ein Frequenzband um 27 MHz (11-Meter-Band) zugewiesen ist.
Der dem CB-Funk zugeteilte Frequenzbereich liegt am oberen Ende der Kurzwelle und reicht
in Deutschland von 26,560 MHz bis 27,410 MHz (80 Kanäle), europaweit von 26,960 MHz bis 27,410 MHz (40 Kanäle).

Die Abkürzung CB steht für „Citizens’ Band“ und bedeutet so viel wie „Bürger-Frequenzbereich“ oder Jedermannfunk.

 



Geschichte

Das 11-m-Band war von den Funkverwaltungen als ISM-Band (Industrial, Scientific, and Medical Band) zur allgemeinen Nutzung freigegeben worden. Damit durfte auf diesen Frequenzen ohne konkrete Beschränkung der Sendeleistung gesendet werden, was in der Medizin bei HF-Therapie-Geräten genutzt wurde. Der Mediziner bestrahlte mit ca. 1000 W den Körper seiner Patienten. Dabei wurde durch geeignete Frequenzwahl versucht, eine Resonanzfrequenz zu finden, um ein Maximum an Leistung auszukoppeln. Diese durch die dauerenden Frequenzwechsel auftretenden Störungen kennt der CB-Funker als "Schrappi". Auch in industriellen Anwendungen wird das 11-m-Band zum HF-Schweißen genutzt, was zu Störungen des CB-Funk führt.

Für den Sprechfunk wurde der Bereich um 1970 als Betriebsfunk genutzt, nach der Zulassungsnummer der Geräte auch K-Geräte genannt.[1] Hilfsorganisationen

nutzen es, aber auch andere Anwender, die später in den UKW-Betriebsfunk wechselten. Daher wurden die ersten 12 AM-Kanäle für den CB-Funk auch nicht von 1 bis 12 freigegeben, sondern als 4 bis 15. Später kamen dann weitere Kanäle und weitere Modulationsarten hinzu.

Für Funkfernsteuerungen war der Bereich anfangs auch genutzt worden. Allerdings wurde dann oft auch eine Fuchsjagd gestartet, um den Modellflugzeugpiloten zu finden. Hatte man ihn entdeckt, wurde dann durch "Trägerdrücken" das Flugzeug gezielt zum Absturz gebracht. Modellpiloten wanderten so recht schnell in den 35- und 40-MHz-Bereich ab.
Im Osten Deutschlands übernahm der CB-Funk nach der Wende zeitweise die Rolle eines überall einsetzbaren und kostengünstigen Kommunikationsmediums, wurde jedoch bald von Mobiltelefonen verdrängt.

Eigenschaften

CB-Funk wird für alle Arten von privater, nichtkommerzieller Funkkommunikation benutzt. Er ist mehr als alle anderen Spielarten des Jedermannfunks zum persönlichen Informations- und Meinungsaustausch gedacht. Die Chancen, ein Gespräch mit Unbekannten führen zu können, sind hier am größten. Der einschlägige Fachhandel bietet für den CB-Funk in Verkehr gebrachte Seriengeräte an. Das Betreiben von selbst hergestellten Funkgeräten ist im CB-Funk nicht gestattet. Jedoch dürfen CB-Funk-Antennen unter Beachtung von Vorschriften selbst gebaut und verwendet werden.

Mit vollwertigen Stationsantennen (deren mechanische Länge meistens zwischen 5,50 m und 6,50 m, entsprechend 1/2λ bis 5/8λ Wellenlänge λ, variiert) sind Gespräche im Umkreis von etwa 20 km bis 80 km um den eigenen Standort möglich. Die Reichweite ist von verschiedenen Gegebenheiten abhängig, wie z. B. der Antennenhöhe, umliegenden Bebauung und Vegetation. Einflüsse des Funkwetters, zumeist durch Sporadic-E, äußern sich gelegentlich in Reichweitensteigerungen auf Entfernungen bis zu über 2000 km, wodurch dann der Charakter eines reinen Nahbereichsfunks verloren geht: Sendungen aus allen europäischen Ländern und teilweise sogar aus Übersee sind zu hören und machen lokale Kommunikation schwierig. Manche CB-Funker führen in solchen Zeiten internationalen Funkverkehr durch. Das meteorologische Wetter besitzt keinen Einfluss auf die Reichweite; lediglich indirekt kann eindringende Feuchtigkeit die Leistungsfähigkeit der Antenne reduzieren oder zusätzliche Verluste in schlecht konfektionierten Steckern verursachen.
Die Reichweite hängt außerdem, wegen der dabei normalerweise verwendeten unterschiedlichen Antennenarten, auch von der verwendeten Funkgeräteart ab. Am besten für eine möglichst große Reichweite ist es, mindestens eine vollwertige Stationsantenne verwenden zu können. Bei deren Länge zwischen etwa 5 bis 7 Metern lassen sich diese jedoch weder portabel noch mobil nutzen.

Handfunkgeräte verfügen meist über stark verkürzte Antennen. Wegen des sehr schlechten Wirkungsgrades dieser Antennen sind die damit erzielbaren Reichweiten von 0,5 bis 5 km deutlich kleiner. Bei besseren Modellen, welche über einen BNC-, TNC- oder PL-Steckverbinder-Anschluss verfügen, können aber auch leistungsfähigere Antennen angeschlossen werden, wodurch sich natürlich die Reichweite dieser Handfunkgeräte gegenüber den üblichen mitgelieferten Aufsteckantennen erhöhen lässt.
Stationsgeräte sind technisch grundlegend, bis auf das eingebaute Netzgerät, mit

den angebotenen Mobilgeräten identisch. Ein Unterschied der Reichweite resultiert daher durch die Verwendung unterschiedlicher Antennen und den Verhältnissen der Umgebung am jeweiligen Standort. Mit langen Autoantennen (von ca. 1,50 m bis 2,65 m) können – abhängig vom Standort, genauer: dessen Höhe und Umgebung – manchmal fast so hohe Reichweiten wie bei Stationsantennen erreicht werden. Der Standort besitzt somit wie bei jeder anderen Funkverbindung einen sehr großen Einfluss auf die erzielbare Reichweite. Dabei gilt: Je höher der Standort, desto größer ist auch die mögliche Reichweite. Die Reichweite liegt bei Verwendung von Mobilantennen (meist verkürzte 1/4λ-Strahler) normalerweise bei etwa 10–30 km.
Die im Einzelnen erzielbare Reichweite setzt sich aber in jedem Fall aus der Ausstattung und den Bedingungen aller an einer Funkverbindung Beteiligten zusammen.

Durch das Aufkommen von Mobiltelefonen und Internet hat der CB-Funk seit den 80er Jahren an Popularität verloren. Früher waren CB-Funkgeräte auch in Privatfahrzeugen häufig zu finden, viele versprachen sich dadurch schnelle Hilfe bei Pannen oder Notfällen. Heute findet man nur noch selten mit CB-Funk ausgestattete PKW, da Mobiltelefone diese Rolle übernehmen. Von LKW-Fahrern jedoch wird er bis heute noch sehr häufig genutzt, um z. B. Staumeldungen abzusetzen. Bei der Absicherung von Veranstaltungen, z. B. Motor- oder Radsportveranstaltungen, spielt er seit Jahren eine immer kleiner werdende Rolle. Hier werden heute verstärkt PMR-Funkgeräte oder Freenet-Geräte verwendet, da diese Geräte wesentlich kompakter und handlicher sind.

Ähnlich wie in Internetchatrooms kann hier jeder mit jedem kommunizieren, ohne ihm jemals begegnet zu sein oder eine Verabredung zum gemeinsamen Funken getroffen zu haben. Voraussetzung ist die Nutzung der gleichen Frequenz. So weiß man nie genau, wer gerade „on air“ ist und kann häufig neue Menschen kennenlernen.
Auch im CB-Funk nutzt man das Internet zur Übertragung von Sprache. Zu diesem Thema siehe: CB-Gateway.
Neben dem CB-Funk stehen für jedermann auch noch andere Funkanwendungen zur Verfügung; Short Range Devices sowie PMR-Funk. Der CB-Funk wird darüber hinaus noch oft mit dem internationalen Amateurfunkdienst verwechselt, wo formal auch jeder zuhören darf, für den Sendebetrieb muss jedoch eine staatliche Prüfung bei der Bundesnetzagentur (BNetzA) abgelegt werden.

Regulierung

Der CB-Funk ist eine Funkanwendung im Mobilen Landfunkdienst. Es dürfen nur speziell zertifizierte und für den CB-Funk zugelassene Geräte verwendet werden, denen der Hersteller eine Konformitätserklärung beifügen muss, in der das Gerät genau beschrieben wird. Ferner muss die Bedienungsanleitung klare Anweisung zum Gerätebetrieb enthalten. Alle Geräte müssen zudem mit dem CE-Zeichen gekennzeichnet sein. Die Geräte dürfen vom Benutzer technisch nicht verändert werden. Die Bundesnetzagentur geht heute durch Messungen davon aus, dass die Geräte bestimmte technische Grenzwerte einhalten. Darin sind die Leistung der Geräte sowie die Art der Aussendungen (Modulationsart, Bandbreite, Kanalabstand) streng beschränkt.

Der CB-Funk genießt laut Frequenzzuteilung der Aufsichtsbehörde Bundesnetzagentur (BNetzA) keinen Schutz vor Störungen durch andere Frequenznutzer (z. B. Babyfone, Fernsteuerungen

für Modelle), die u. a. im sog. ISM-Bereich (26,957-27,283 MHz) arbeiten. Auf allen 80 in Deutschland freigegebenen Kanälen ist Sprachübertragung in der Modulationsart FM (F3E)/PM (G3E) mit einer effektiven Strahlungsleistung von 4 W (ERP) erlaubt. Auf den Kanälen 1 bis 40 sind seit 18. Mai 2005 auch die Modulationsarten AM (A3E) mit 1 W (unmodulierter Trägerleistung) und SSB (J3E) mit 4 W Hüllkurvenspitzenleistung zugelassen. Ergibt sich bei einer ortsfesten CB-Funkanlage durch die Benutzung einer gewinnbringenden Antenne eine Strahlungsleistung von mehr als 10 W EIRP, so darf die CB-Funkanlage erst in Betrieb genommen werden, wenn die BNetzA eine kostenpflichtige Standortbescheinigung nach der Verordnung über das Nachweisverfahren zur Begrenzung elektromagnetischer Felder (BEMFV) ausgestellt hat.

Nutzung

Für die Sprachübertragung wird in Deutschland überwiegend Frequenzmodulation verwendet. Amplitudenmodulation wird vorwiegend von LKW-Fahrern benutzt, die aus historischen Gründen oft den Kanal 9 verwenden. Allerdings ist der Kanal 9 auch ein Notrufkanal. Der Einsatz von Einseitenband-Modulation (SSB) auf den Kanälen 1 bis 40 ist das Interessengebiet technisch interessierter Funkfreunde und in der Praxis noch eher selten anzutreffen, erlebt aber seit einiger Zeit durch die Zulassung im CB-Funk einen Aufschwung.
Darüber hinaus sind zehn Kanäle zur Datenübertragung freigegeben. Die ersten fünf Datenkanäle (6, 7, 24, 25 und 40) dürfen für alle üblichen Betriebsarten zur Datenübertragung verwendet werden, auf den restlichen fünf (41, 52, 53, 76 und 77) nur solche, die auf Frequenz- bzw. Phasenmodulation basieren. In

der Praxis wird vorwiegend die dem Amateurfunk entlehnte Betriebsart Packet Radio benutzt. Aber auch in einigen anderen, bekannten und ebenfalls aus dem Amateurfunkbereich stammenden Betriebsarten wie z. B. RTTY, PSK31, MT63, MFSK 16, SSTV und FAX werden Funkverbindungen hergestellt.

Die Anbindung von CB-Funk Geräten mittels Internet an ein Sprachfunknetzwerk ist auf sieben Kanälen genehmigt. Unbemannte automatisch betriebene CB-Funk-Stationen, die für die Sprachübertragung mit dem Internet zusammengeschaltet sind, dürfen nur auf den Kanälen 11, 29, 34, 39, 61, 71 und 80 betrieben werden. Bei diesem sog. Gateway-Betrieb müssen zu Beginn der Verbindung Daten über die Erreichbarkeit sowie Name und Wohnanschrift des Verantwortlichen oder ersatzweise eine von der Bundesnetzagentur vergebene Kennung übermittelt werden.

 

 
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